Ravensberg Basecamp Outdoorshop – Clip 'n Climb Harz – Backwood Burger

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Geltungsbereich

1.1
Die Ravensberg Basecamp GmbH (“Betreiberin”) betreibt die Clip ‘n Climb Kletterhalle im Schulweg 2-4, 37441 Bad Sachsa (“Kletterhalle”).

1.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der Kletterhalle sowie alle Rechtsgeschäfte zwischen der Betreiberin im Zusammenhang mit der Kletterhalle. Diese AGB werden ergänzt durch Benutzerregeln (https://www.ravensbergbasecamp.de/clipnclimbharz/informationen/#Regeln), Sicherheitsbestimmungen und Warnhinweise in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung der Kletterhalle gültigen Fassung.

1.3
Diese AGB nebst zur Zeit der Nutzung der Kletterhalle gültigen Benutzerregeln, Sicherheitsbestimmungen und Warnhinweisen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Betreiberin und Nutzern der Kletterhalle („Nutzer“) bzw. den Personen, die online Tickets zur Nutzung der Kletterhalle („Klettertickets“) bestellen („Besteller“) abschließend. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Nutzers sind nicht anwendbar. Das gilt auch, wenn die Betreiberin diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4
Die Betreiberin ist Vertragspartnerin für alle im Zusammenhang mit der Nutzung der Kletterhalle geschlossenen Verträge eines Nutzers oder Bestellers.

2. Möglichkeiten der Nutzung der Kletterhalle

2.1
Die Nutzung der Kletterhalle durch einzelne Nutzer sowie für Gruppen (ab 10 Personen) ist jeweils für einen Aktionszeitraum von 90 Minuten („Aktionszeit“) buchbar. Die Aktionszeit schließt eine ca. 30-minütige Sicherheitseinweisung und das Anlegen der Klettergurte ein.

2.2
Die Kletterhalle bzw. Teile davon können für private Events (beispielsweise für Kindergeburtstage, Schulausflüge oder Firmenevents) genutzt werden.

2.3
Einzelne Attraktionen in der Kletterhalle können wegen Reparatur- oder Wartungsarbeiten stunden- oder tageweise ausfallen.

3. Sanktionsmöglichkeiten der Betreiberin

3.1
Die Betreiberin hat die Befugnis, Nutzer bei Verstößen gegen die Regeln für die Nutzung der Kletterhalle oder Hausordnung oder Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen der Betreiberin ohne Rückerstattung des Eintrittsgelds der Kletterhalle zu verweisen.

3.2
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Regeln für die Nutzung der Kletterhalle oder Hausordnung oder Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen der Betreiberin kann der Nutzer auch für die Zukunft von der Nutzung der Kletterhalle ausgeschlossen werden und/oder mit einem Hausverbot belegt werden.

4. Haftung

4.1
Klettern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht, Konzentration und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die Regeln zur Nutzung der Kletterhalle in Abschnitt III und die Benutzerregeln, Sicherheitsbestimmungen und Warnhinweise bestimmt.

4.2
Die Betreiberin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Betreiberin, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Betreiberin beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von der Betreiberin garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder bei arglistigem Verhalten der Betreiberin.

4.3
Die Betreiberin haftet unbeschränkt für Schäden, die durch die Betreiberin oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

4.4
Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Betreiberin außer in den Fällen von Ziffern 4.2, 4.3 oder 4.5 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

4.5
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

4.6
Im Übrigen ist eine Haftung der Betreiberin ausgeschlossen.

4.7
Sachschäden und Unfälle, aus denen ein Schaden des Nutzers entstanden ist oder noch entstehen könnte, sind der Betreiberin unverzüglich an der Rezeption anzuzeigen.

5. Verschiedenes

5.1
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts Anwendung. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU findet außerdem der Schutz der zwingenden Vorschriften des Rechts seines Aufenthaltsstaats Anwendung.

5.2
Gerichtsstand ist, soweit zulässig und der Nutzer kein Verbraucher ist, Herzberg am Harz.

5.3
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung. Diese Plattform soll Verbrauchern und Unternehmen helfen, bei Problemen zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen und ist unter nachfolgendem Link zu erreichen: www.ec.europa.eu/consumers/odr Die Betreiberin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren über diese Plattform teilzunehmen.

5.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

5.5
Die Betreiberin behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sie wird die geänderten AGB auf ihrer Internetseite und vor Ort mit einem entsprechenden Hinweis bereitstellen. Verträge, die bis zum Upload oder Aushang der geänderten AGB zwischen der Betreiberin und einem Nutzer oder Besteller geschlossen wurden, bleiben von der Änderung unberührt.

6. Kontakt

Ravensberg Basecamp GmbH
Schulweg 2-4
37441 Bad Sachsa
Tel. 05523 30000
E-Mail: support@ravensbergbasecamp.de

II. Rechtsgeschäfte mit der Betreiberin im Zusammenhang mit der Kletterhalle

1. Klettertickets

1.1
Tickets für die Benutzung der Kletterhalle („Klettertickets“) können innerhalb der offiziellen Geschäftszeiten vor Ort sowie jederzeit auf der Webseite der Betreiberin (http://www.ravensbergbasecamp.de/shop/ – „Internetseite“) erworben werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch von vor Ort erworbenen Klettertickets.

1.2
Die Nutzung der Kletterhalle setzt ein Kletterticket für einen festgelegten Nutzungszeitraum an einem festgelegten Tag („Geltungszeitraum“) voraus. Es besteht kein Anspruch auf ersatzweise Nutzung des Klettertickets an einem anderen Tag oder Zeitpunkt.

1.3
Das eigene Kletterticket ist grundsätzlich vom Nutzer in digitaler oder ausgedruckter Form am Einlass der Kletterhalle („Check-In“) vorzulegen. Bei Verlust des Klettertickets oder wenn der Nutzer aus anderen Gründen sein Kletterticket nicht vorlegen kann, gewährt die Betreiberin nur Einlass, wenn der Nutzer eine Zuordnung zu einem für den Geltungszeitraum erworbenen Kletterticket ermöglicht und das Kletterticket noch nicht genutzt wurde.

2. Gutscheine

2.1
Die Betreiberin bietet auch den Erwerb von Wertgutscheinen an.

2.2
Wertgutscheine können in beliebiger Höhe ausgestellt werden und beim Erwerb eines Klettertickets als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Wertgutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. 

2.3
Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.

3. Besonderheiten bei Bestellungen von Klettertickets oder Gutscheinen über die Internetseite

3.1
Die auf der Internetseite angezeigten Ticketoptionen und Aktionszeiten stellen keine bindenden Angebote dar. Es handelt sich dabei jeweils um eine Aufforderung zur Abgabe eines bindenden Angebots durch den Besteller.

3.2
Der Besteller wählt auf der Homepage der Betreiberin einen Gutscheinwert oder einen Gültigkeitszeitraum aus und welche Klettertickets (Einzel- oder Gruppenticket, Nutzung durch Kinder oder Erwachsene) er für diesen Zeitraum buchen möchte.

3.3
Alle Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

3.4
Über die Schaltfläche „Zur Kasse“ gelangt der Besteller in das Buchungsformular. Hier muss der Besteller alle abgefragten Informationen wahrheitsgemäß angeben.

3.5
Nach Ausfüllen des Buchungsformulars hat der Besteller die Möglichkeit, alle Angaben noch einmal auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

3.6
Mit Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig buchen“ gibt der Besteller ein bindendes Angebot gegenüber der Betreiberin zum Erwerb des Inhalts des Warenkorbs zum angegebenen Preis ab.

3.7
Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Bestellung durch die Betreiberin zustande. Diese Bestätigung erfolgt in der Regel durch Versand einer Bestellbestätigungs-E-Mail (Annahme) an die vom Besteller angegebene E-Mail-Adresse.

3.8
Nach Zahlungseingang erfolgt die Zustellung des bestellten Online-Klettertickets oder des bestellten Gutscheins innerhalb eines Werktags zusammen mit der Bestätigung des Vertrags per E-Mail. In der Vertragsbestätigungs-E-Mail sind zusammenfassend noch einmal alle vertragswesentlichen Informationen enthalten.

4. Zahlungsbedingungen bei Bestellungen von Klettertickets über die Internetseite

4.1
Bei der Buchung im Internet kann der Besteller zwischen den folgenden angebotenen Zahlungsmethoden auswählen:

  • PayPal
  • Sofortüberweisung
  • GiroPay
  • Kreditkarte
  • iDEAL

5. Informationen über den Verbraucher-Widerruf bei Bestellungen von Gutscheinen über die Internetseite

5.1
Dem Besteller steht in den Fällen der Bestellung von Gutscheinen über die Internetseite, per E-Mail oder telefonisch das nachfolgend erläuterte gesetzliche Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware (oder die letzte Ware im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, oder die letzte Teilsendung oder das letzte Stück im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken) in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Ravensberg Basecamp GmbH, Schulweg 2-4, 37441 Bad Sachsa, Tel. 05523 30000, E-Mail: support@ravensbergbasecamp.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir holen die Waren ab. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular:

Wenn Sie den Vertrag über einen Gutschein widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und es zurücksenden an: Ravensberg Basecamp GmbH, Schulweg 2-4, 37441 Bad Sachsa; oder per E-Mail: support@ravensbergbasecamp.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Dienstleistung/Waren* ________________________________________________________________

Bestellt am/Erhalten am* ______________________________________________________________

Name der/des Verbraucher(s) __________________________________________________________

Anschrift der/des Verbraucher(s) ________________________________________________________

Unterschrift der/des Verbraucher(s) ______________________________ (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum _____________________

(*) Unzutreffendes streichen.


5.2
Hinweis: Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Danach besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht für den Fall der Bestellung von Klettertickets.

6. Rücktritt bei Bestellungen von Klettertickets über die Internetseite

6.1
Der Besteller ist berechtigt, vor dem vereinbarten Geltungszeitraum von einem Vertrag über ein oder mehrere Klettertickets zurückzutreten. Bei einem Rücktritt vor 9 Uhr morgens am Tag an dem das Kletterticket gültig ist, kann der Besteller kostenfrei von dem Vertrag über das Kletterticket zurücktreten. Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt behält die Betreiberin 50% des Ticketpreises ein. Erscheint der Nutzer schlicht am Tag der Gültigkeit des Klettertickets nicht, findet keine Rückerstattung des Ticketpreises statt. Für die Berechnung der Rücktrittsgebühr ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Betreiberin maßgeblich.

6.2
Der Rücktritt hat grundsätzlich per E-Mail: support@ravensbergbasecamp.de mit Angabe der Buchungsnummer/Bestellnummer zu erfolgen. 

 

III. Regeln für die Nutzung der Kletterhalle

1. Voraussetzungen für die Nutzung der Kletterhalle

1.1
Unsere Kletteranlage ist für Nutzerinnen und Nutzer ab einem Alter von 4 Jahren vorgesehen.
Kinder unter 4 Jahren dürfen sich nicht in der Kletterhalle aufhalten.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Kletterhalle grundsätzlich nur in Begleitung einer volljährigen Begleitperson betreten und nutzen.
Abweichend hiervon dürfen Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren die Kletterhalle auch ohne Begleitperson nutzen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten vorliegt.
Die Aufsichtspflicht und Verantwortung für die Beaufsichtigung von Minderjährigen liegt grundsätzlich bei den Eltern, Erziehungsberechtigten oder den von diesen beauftragten Begleitpersonen.
Das entsprechende Formular ist an der Rezeption erhältlich oder online abrufbar.

1.2
Eine Begleitperson ist eine volljährige Person, die für die Beaufsichtigung der von ihr begleiteten Kinder verantwortlich ist.
Sie hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die betreuten Kinder die Sicherheitsregeln einhalten und das Sicherungssystem ordnungsgemäß verwenden.
Die Betreiberin und ihre Mitarbeiter überwachen den allgemeinen Kletterbetrieb und die Einhaltung der Sicherheitsstandards, übernehmen jedoch keine individuelle Beaufsichtigung einzelner Kinder.

1.3
Eine Begleitperson darf gleichzeitig höchstens vier (4) Kinder verantwortlich beaufsichtigen.

Der kostenfreie Zutritt gilt ausschließlich für volljährige Begleitpersonen am Boden, die Kinder betreuen.

Es gilt folgender Betreuungsschlüssel:
Pro angefangene vier (4) Kinder ist eine Begleitperson am Boden kostenfrei.

Kostenfreie Begleitpersonen müssen die Betreuung vom Boden aus wahrnehmen und dürfen die Kletteranlage nicht nutzen.

Begleitpersonen, die die Kletteranlage selbst nutzen möchten, benötigen ein reguläres Kletterticket und zählen nicht als kostenfreie Begleitperson. Sie dürfen gleichzeitig Aufsicht übernehmen. Die Aufsichtspflicht bleibt in jedem Fall bestehen.

Erwachsene ohne Betreuungsaufgabe erhalten nur mit einem regulären Kletterticket Zutritt zur Kletterhalle.

Sollte aufgrund besonderer Bedürfnisse oder individueller Anforderungen (z. B. Kinder mit Beeinträchtigungen oder erhöhtem Betreuungsbedarf) ein abweichender Betreuungsschlüssel erforderlich sein, ist vorab eine Abstimmung mit der Betreiberin erforderlich.

1.4
Begleitpersonen können die betreuten Kinder entweder als aktive Nutzer mit eigenem Kletterticket begleiten oder die Betreuung ausschließlich am Boden übernehmen.

Unabhängig davon, ob eine Begleitperson selbst klettert oder nicht, ist sie für die Beaufsichtigung der von ihr begleiteten Kinder verantwortlich.

Begleitpersonen am Boden nehmen verpflichtend am Sicherheitsbriefing teil, erhalten ein Begleitpersonen-Bändchen und müssen sich während der gesamten Nutzungszeit in der Kletterhalle aufhalten, um die Aufsicht sicherzustellen.

Kostenfreie Begleitpersonen dürfen die Kletteranlage nicht selbst nutzen.

Begleitpersonen mit eigenem Kletterticket dürfen die Kletteranlage nutzen und gleichzeitig Aufsicht übernehmen.
Die Betreiberin und ihre Mitarbeiter übernehmen keine individuelle Aufsicht über einzelne Kinder.

1.5
Reine Zuschauer ohne Betreuungsaufgabe erhalten keinen Zutritt zur Kletterhalle.

Erwachsene ohne Betreuungsaufgabe können die Kletterhalle nur mit einem regulären Kletterticket betreten.

2. Verhaltenspflichten der Nutzer

Die Nichtbeachtung der nachfolgenden Bestimmungen kann zu schweren Unfällen und zu lebensgefährlichen Verletzungen führen. Daher sind die nachfolgenden Bestimmungen unbedingt von dem Nutzer einzuhalten.

2.1
Der Nutzer hat das farbige Kontrollband, das er beim Check-In in die Kletterhalle erhält, während seines Aufenthalts jederzeit zu tragen und auf Anforderung der Betreiberin vorzuzeigen.

2.2
Jeder Nutzer muss vor Nutzung der Kletterhalle an der Sicherheitseinweisung teilnehmen. Die Sicherheitseinweisung findet pünktlich zu Beginn des gebuchten Geltungszeitraums statt. Verpasst der Nutzer den Beginn der Sicherheitseinweisung, darf er seine gebuchte Aktionszeit ohne Rückerstattung des Ticketpreises nicht mehr in Anspruch nehmen.

2.3
Der Nutzer ist verpflichtet, sich spätestens 15 Minuten vor Beginn des gebuchten Geltungszeitraums an der Rezeption einzufinden.

2.4
Die Kletteranlage darf nur mit angelegtem und einwandfrei angepasstem Klettergurt benutzt werden. Jeder Klettergurt wird nach dem Anziehen immer durch einen Trainer auf sicheren Sitz überprüft.

2.5
Der Nutzer darf nur mit dem dafür vorgesehenen Sicherungssystem klettern. Ohne korrekte Sicherung besteht akute Absturzgefahr. Ein ungesicherter Absturz kann schwere Verletzungen zur Folge haben oder tödlich sein.

2.6
Handlungen, die die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der gesamten Kletterhalle sowie die Nutzung einzelner Sportgeräte beeinträchtigen könnten, sind verboten. Jeder Nutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Nutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte.

2.7
Der Nutzer selbst darf keine Kamera und kein Handy oder Ähnliches mit in den Bereich der Kletteranlage nehmen. Lediglich eine Begleitperson, die nicht selbst aktiver Nutzer ist, darf im Bereich der Kletteranlage fotografieren.

2.8
Film- und Fotoaufnahmen zu gewerblichen Zwecken bedürfen grundsätzlich der vorherigen Genehmigung der Betreiberin.

2.9
Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen weder betreten noch beklettert werden.

2.10
Unter Drogen und/oder Alkoholeinfluss ist jegliche Nutzung der Kletteranlage untersagt.

2.11
Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Nutzer und andere Personen gefährden oder verletzen. Mit herabfallendem Klettermaterial ist stets zu rechnen. Lose oder beschädigte Griffe, Karabiner etc. sind unverzüglich der Betreiberin zu melden.

2.12
Tritte und Griffe dürfen von Nutzern weder neu angebracht, verändert noch beseitigt werden.

2.13
Die Benutzung von Trinkflaschen, Glasflaschen, Gläsern, Porzellangeschirr etc. ist im Bereich der Kletteranlage untersagt.

2.14
Durch Abflussleitungen dürfen keine Abfälle entsorgt werden. Müll ist in den dafür vorgesehenen Müllbehälter zu entsorgen.

2.15
Das Mitbringen von Tieren in die Kletterhalle ist verboten.

2.16
Das Rauchen, die Verwendung von Feuerwerkskörpern, Kerzen, Wunderkerzen, etc. sowie offenes Feuer ist in der gesamten Kletterhalle untersagt.

Zuletzt geändert am 17. April 2026